Mosaik Motors

Allgemeine Geschäfts-, Vermiet- und Servicebedingungen (AGB)

Mosaik Motors & Mosaik Drivers | Einzelunternehmen

Inhaber: Renan Serpen

Weihenstephaner Str. 12, 81673 München | mosaikmotors.com / mosaikmotors.de

1.

Geltungsbereich und Vertragsschluss

(1) Diese AGB gelten für alle Verträge der Marken Mosaik Motors und Mosaik Drivers (nachfolgend „Mosaik“) mit Verbrauchern (§ 13 BGB) und Unternehmern (§ 14 BGB) – nachfolgend „Kunde“ oder „Mieter“ genannt.

(2) Abweichende Bedingungen des Kunden gelten nur bei ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung durch Mosaik.

(3) Der Vertrag kommt durch beidseitige Unterzeichnung, Bestätigung in Textform (z. B. E-Mail, Messenger) oder Bereitstellung der Leistung zustande.

(4) Für terminierte Verträge (Vermietung, Chauffeurdienste, Überführungen) besteht gemäß § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB kein gesetzliches Widerrufsrecht für Verbraucher.

2.

Leistungsumfang und Drittanbieter

(1) Der Leistungsumfang ergibt sich aus dem Angebot. Der Fokus liegt auf München und Umgebung; ausgewählte Dienste werden nach Absprache europaweit erbracht. Mosaik darf qualifizierte Subunternehmer und freie Mitarbeiter einsetzen.

(2) Mosaik darf zur Mietanfragerfüllung gleichwertige Fahrzeuge von Drittanbietern anmieten und tritt als alleiniger Vertragspartner auf. Bei unverschuldetem Ausfall (z. B. Defekt, Vorbieterschaden) stellt Mosaik ein adäquates Ersatzfahrzeug derselben oder höheren Kategorie; eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen.

3.

Mosaik Motors (Premium-Autovermietung)

(1) Tankregelung: Fahrzeuge werden vollgetankt übergeben und zurückerwartet. Bei Fehlbetankung fällt eine Pauschale von 25,00 € zzgl. Kraftstoffkosten an.

(2) Reinigung: Bei übermäßiger Verschmutzung oder Rauchverbotsmissachtung zahlt der Mieter eine Reinigungspauschale von mindestens 50,00 €, bei Sonderreinigung (z. B. Ozonbehandlung) 250,00 €.

(3) Nutzungsverbote & Vertragsstrafe: Sportliche Einsätze, Rennen und Rennstreckenfahrten (z. B. Nürburgring) sind untersagt. Launch-Control-Starts und das Deaktivieren von ESP/DSC sind verboten. Bei Verstoß wird eine Vertragsstrafe von 2.000,00 € fällig; Mosaik behält sich die Geltendmachung weiterer Schäden vor (Anrechnung der Strafe erfolgt).

(4) Telematik: Die Fahrzeuge verfügen über GPS-Ortungs- und Telematiksysteme, die Fahrzeugdaten im Rahmen der DSGVO bei begründetem Missbrauchsverdacht auslesen.

(5) Schäden & Mietausfall: Unfälle/Schäden sind sofort der Polizei und Mosaik zu melden. Mosaik wählt Werkstatt und Gutachter. Für die Reparaturdauer schuldet der Mieter einen pauschalen Mietausfall von 60 % des Tagessatzes.

4.

Mobility-Services, Fahrzeugpflege und Storage (Kundenfahrzeuge)

(1) Aufbereitung: Der Kunde muss vorab auf alle Vorschäden (Nachlackierungen, Steinschläge, Felgenschäden) hinweisen. Mosaik haftet nicht für Schäden an vorbelasteten Teilen oder Materialreaktionen, außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

(2) Überführung: Bei Hol-, Bring- und Werkstattfahrten haftet Mosaik für Fahrzeugschäden nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, bei leichter Fahrlässigkeit nur bei Verletzung von Kardinalpflichten. Der Kunde garantiert die Verkehrssicherheit und dass seine Kfz-Haftpflicht- und Vollkaskoversicherung gewerbliche Drittfahrer (Mosaik) im In- und Ausland abdeckt. Er stellt Mosaik von Ansprüchen Dritter frei.

(3) Vorleistungen: Verauslagte Kosten für Drittleistungen (Werkstatt, TÜV, Fremdfahrzeug-Betankung) werden eins zu eins weiterberechnet und sind sofort nach Rechnungsstellung fällig.

(4) Storage: Bei Einlagerung haftet Mosaik nach dem Verwahrungsrecht (§§ 688 ff. BGB). Der Kunde muss das Fahrzeug eigenständig gegen Diebstahl, Vandalismus und Elementarschäden versichern.

5.

Mosaik Drivers (Chauffeur- & VIP-Service)

(1) Umfasst Personen-, Gepäck- und VIP-Transporte im Mosaik- oder Kundenfahrzeug. Fahrgäste müssen den Sicherheitsanweisungen des Chauffeurs Folge leisten.

(2) Bei Gefährdung der Sicherheit (z. B. durch Aggressivität, schwere Alkoholisierung) kann der Chauffeur Fahrgäste ausschließen; der Vergütungsanspruch bleibt voll bestehen. Der Auftraggeber haftet gesamtschuldnerisch für durch Fahrgäste verursachte Fahrzeugschäden oder Extremverschmutzungen.

6.

Event- und Großaufträge (Leistungsausfall)

(1) Bei Event- und Großaufträgen (z. B. Hochzeiten, Firmenveranstaltungen) schuldet Mosaik eine sorgfältige Bemühenspflicht, aber keine Verfügbarkeitsgarantie für bestimmte Fahrzeuge/Fahrer.

(2) Bei unverschuldetem Ausfall (Erkrankung, unverschuldeter Defekt/Unfall) bemüht sich Mosaik um gleichwertigen Ersatz. Gelingt dies nicht, beschränkt sich die Haftung nach Maßgabe von Abs. 3.

(3) Bei von Mosaik zu vertretendem Ausfall werden Anzahlungen erstattet. Die Haftung für mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn oder kurzfristige Ersatzbeschaffungskosten des Kunden ist bei leichter Fahrlässigkeit auf den vereinbarten Gesamtauftragswert begrenzt.

7.

Verkehrsverstöße und Bußgelder

Der Mieter/Auftraggeber haftet unbeschränkt für alle während der Nutzungs- oder Überführungszeit begangenen Verkehrsverstöße und Straftaten. Für die behördliche Bearbeitung erhebt Mosaik eine Pauschale von 25,00 € pro Vorgang.

8.

Stornobedingungen und Absagen

Bei Stornierung eines verbindlichen Termins ohne Verschulden von Mosaik werden folgende Pauschalen auf den Brutto-Gesamtauftragswert fällig:

Bis 4 Wochen vor Termin: kostenfrei

4 bis 2 Wochen vor Termin: 40 %

2 Wochen bis 1 Woche vor Termin: 60 %

Unter 1 Woche bis 72 Std. vor Termin: 85 %

Unter 72 Std. vor Termin / No-Show: 95 %

Nachweisvorbehalt zu allen Pauschalen (Ziff. 3, 7, 8): Dem Kunden bleibt in allen Fällen der Nachweis gestattet, dass Mosaik kein oder ein wesentlich geringerer Schaden/Aufwand entstanden ist.

9.

Haftungsbegrenzung

(1) Mosaik haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

(2) Für sonstige Schäden haftet Mosaik nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.

(3) Die Haftung für unverschuldete Ausfälle durch höhere Gewalt, extreme Witterung (z. B. Blitzeis), Streiks oder unverschuldeten Verkehrsstau ist ausgeschlossen.

10.

Schlussbestimmungen und Gerichtsstand

(1) Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Bei Verbrauchern bleiben zwingende Rechte des Heimatstaates unberührt.

(2) Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ohne deutschen Allgemeingerichtsstand, ist München exklusiver Gerichtsstand. Mosaik darf auch am Sitz des Kunden klagen.

(3) Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt (Salvatorische Klausel).